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Zinsen absetzen fürs Eigenheim?

Autor: Anke Thomas

Wer sein Eigenheim mit einem Darlehen finanziert, darf die Schuldzinsen nicht von der Steuer absetzen. Mit einer Familienpersonen- oder Ehegattengesellschaft kann das aber doch funktionieren.

Da ein Darlehen für ein Eigenheim keinen Zusammenhang mit einer Einkunftsart aufweist (z.B. mit Vermietungseinkünften), dürfen die Kosten nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden.

Finanzamt kritisierte Gestaltungsmissbrauch

Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zeigt aber, dass dies doch funktionieren kann, macht die auf Ärzte spezialisierte Steuerberatungsgesellschaft Metax aufmerksam. Im zu entscheidenden Fall gründeten Eheleute eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), deren alleiniger Zweck die Vermietung eines Mehrfamilienhauses war. Die Ehefrau war zu 90 % an der Gesellschaft beteiligt, der Ehemann zu 10 %.

Der Ehemann brachte ein ihm gehörendes…

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