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Zulage für Eigenheim retten

Autor: SIS

Erwirbt ein Ehegatte infolge eines Erbfalls einen Miteigentumsanteil an einer Wohnung oder einem Haus hinzu, so ist die Wohneigentumsförderung so weiterzuführen, wie dies bei Fortbestand der Ehe geschehen wäre.

Eine vorangegangene Wohneigentumsförderung (Eigenheimzulage) des überlebenden Ehepartner führt daher trotz des Todesfalles nicht zu einem Objektverbrauch zu Lasten des überlebenden Ehegatten. So hat das Finanzgericht Nürnberg (Az.: I 329/1999) entgegen der bisherigen Rechtsprechung entschieden. Da gegen das Urteil Revision eingelegt wurde, wird der Bundesfinanzhof (Az.: IX R 71/01) in dieser Sache noch eine endgültige Entscheidung treffen.

Die Eigenheimzulage gibt es nur einmal für ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder einen Ausbau. Ehepartner können die Zulage für zwei Objekte erhalten. Im vorliegenden Fall hatten sie dies zunächst für ihr Haus und später für dessen Erweiterung…

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