Zweiten Facharzttitel führen
Bislang waren Allgemeinärzte die einzigen Fachärzte, die einen vorhandenen zweiten Facharzttitel weder auf Praxisschild, Briefbogen noch auf Rezeptblock verwenden durften. Bis auf Sachsen verboten das alle Landeskammergesetze.
Doch das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot des baden-württembergischen Landeskammergesetzes für nichtig erklärt! Es stelle einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Berufsfreiheit von Allgemeinärzten dar, urteilten die acht Richter des ersten Senats. Damit fällt die Vorschrift weg und muss durch eine entsprechende Erlaubnis ersetzt werden. Die restlichen Landesregierungen werden nachziehen müssen, um den auch bei ihnen existierenden Verfassungsbruch zu…
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