55 000 Euro Regress ohne Anhörung?
Dr. Karin Hahne,
Fachanwältin für Medizinrecht,
Frankfurt am Main:
Die Plausibilitätsprüfungen werden auf Grundlage von § 106 a Abs. 2 SGB V als Teil der sachlich-rechnerischen Prüfung der Abrechnung durchgeführt. Auf dieser Grundlage haben die Spitzenverbände der Krankenkassen mit der KBV eine Richtlinie zu Plausibilitätsprüfungen verabschiedet. Darin ist neben der Stichprobenprüfung die regelhafte Überprüfung der Abrechnung nach Zeitprofilen (Quartals- und Tagesprofile) vorgesehen. § 13 dieser Richtlinie bestimmt, dass die KVen das Verfahren der Plausibilitätsprüfung regeln sollen. Die Bundesrichtlinie gibt vor, dass die Verfahrensordnungen Empfehlungen zur persönlichen Anhörung des…
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