Bei Eigenbedarf: Arztausweis reicht nicht mehr
Die Ausnahmeregelung für Ärzte in § 4 der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV), wonach die Vorlage des Arztausweises genügt, wurde gestrichen. Dafür gibt es nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) nur einen formaljuristischen Grund: Das Bundesjustizministerium stellte bei der Überprüfung der neugefassten AMVV fest, dass es für diese Sonderregelung keine gesetzliche Grundlage gibt. Das hatte man bisher wohl immer übersehen. Wie MT aus dem BMG erfuhr, gibt es dort Überlegungen, die alte Ausweislösung in die nächste Novelle des Arzneimittelgesetzes aufzunehmen.
Die Neuregelung ist für Ärzte lästig. Natürlich können Sie sich selbst ein Rezept ausschreiben. Das muss wie…
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