Beruflichen Teil einer Reise von Steuer absetzen
Jahrelang musste sich jeder selbstständige Arzt und Zahnarzt ärgern, weil die Betriebsprüfungen und die Finanzämter bei den Praxisausgaben, bei Beteiligungen oder Vermietungs- und Verpachtungsobjekten die Reisekosten oder andere Ausgaben rigoros komplett strichen, wenn sie mit privaten Anlässen oder privaten Reisen etc. zusammenhingen. Die jeweilige Begründung: „Gemischte Aufwendungen dürfen nicht aufgeteilt werden!“
Pragmatismus wurde bisher bestraft
Besonders ärgerlich war z.B. die Streichung von Reisekosten zur Messe, zu Seminaren oder Fortbildungen, weil danach direkt die Urlaubsfahrt angetreten wurde. Als ungerecht empfindet man dies, weil man diese Konstellation ausschließlich…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.