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Beruflichen Teil einer Reise von Steuer absetzen

Autor: Insa Stoidis-Connemann, Foto: BilderBox.com

Wenn Sie mit einer Fortbildung ein paar Tage Urlaub verbinden, verhindert das nicht mehr den steuerlichen Abzug der Reisekosten. Erläuterungen von Steuerberaterin Insa Stoidis-Connemann.

Jahrelang musste sich jeder selbstständige Arzt und Zahnarzt ärgern, weil die Betriebsprüfungen und die Finanzämter bei den Praxisausgaben, bei Beteiligungen oder Vermietungs- und Verpachtungsobjekten die Reisekosten oder andere Ausgaben rigoros komplett strichen, wenn sie mit privaten Anlässen oder privaten Reisen etc. zusammenhingen. Die jeweilige Begründung: „Gemischte Aufwendungen dürfen nicht aufgeteilt werden!“

Pragmatismus wurde bisher bestraft

Besonders ärgerlich war z.B. die Streichung von Reisekosten zur Messe, zu Seminaren oder Fortbildungen, weil danach direkt die Urlaubsfahrt angetreten wurde. Als ungerecht empfindet man dies, weil man diese Konstellation ausschließlich…

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