BMG will „Lebensmittelkauf auf Krankenschein“ erlauben
Ein vom BMG formulierter Änderungsantrag der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion zum GKV-OrgWG sieht die Einführung eines § 33a SGB V vor. Demnach würden ab 2009 bilanzierte Diäten bei GKV-Versicherten verordnungsfähig, – die an angeborenen, seltenen Stoffwechseldefekten oder anderen diätpflichtigen Erkrankungen leiden, die ohne diätetische Intervention zu schwerer geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung führen sowie bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit zur ausreichenden, normalen Ernährung.
In der Begründung werden z.B. genannt: Patienten mit Niereninsuffizienz, Kuhmilcheiweißallergie, multiplen Nahrungsmittelallergien, Fettverwertungsstörungen, Kurzdarmsyndrom, Aids-assoziierten…
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