Den Hausärzteverband oder die KV beauftragen?
An Rundbriefen und eiligen Faxen mangelt es den bayerischen Hausärzten nicht. Jüngst forderte wieder der BHÄV die Kollegen zur Stimmabgabe auf: Sie sollen dem Verband das Vertragsmandat für Verträge nach § 73b SGB V erteilen. 97 % von 4500 Kollegen hätten das bereits getan, schreibt der Vorstand. Es seien aber „mindestens 6000 Stimmen nötig, um in jedem Regierungsbezirk die Mehrheit zu haben". BHÄV-Chef Dr. Wolfgang Hoppenthaller weiß um die Bedeutung dieser Trumpfkarte: Mag der Verband auch nicht jedes Kriterium, das die AOK in ihrer Ausschreibung für die Partnerwahl formuliert hat, erfüllen – die Notwendigkeit eines flächendeckenden Angebots soll den Ausschlag zugunsten des BHÄV geben.
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