Die Krankenversicherung wird zum 1. Juli teurer
Der neue „zweite Beitragssatz“ in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Er wird von allen zahlenden Mitgliedern eingezogen. Einzig Empfänger von Arbeitslosengeld II, Wehr- und Zivildienstleistende sind von dem Sonderbeitrag befreit. Zweck der Sache: Arbeitgeber und Rentenversicherungen sollen entlastet werden.
Fast halbes Prozent für Arbeitgeber
Sie sollen sich nicht mehr zur Hälfte an den Kassenausgaben für Krankengeld und Zahnersatz beteiligen. Dies wird erreicht, indem der allgemeine Kassenbeitragssatz um 0,9 %-Punkte sinkt, was den Arbeitgebern 0,45 %-Punkte GKV-Beitragsanteil erspart. Dieses Geld müssen künftig die GKV-Mitglieder zusätzlich…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.