Die KV darf Honoraranteile einbehalten
Ob die Abrechnungsbremse nun wie früher Praxis- oder Individualbudget bzw. Punktzahlgrenzvolumen oder wie heute RLV heißt – Vertragsärzte müssen damit rechnen, dass sie bei Abrechnungsfehlern selbst dann gekürzt werden, wenn sie ihr Budget auch nach der Richtigstellung durch die KV noch „meilenweit“ überschreiten.
Ärztin verzichtete auf die Dokumentation
Professor Dr. jur. Thomas Clemens, Richter am Bundessozialgericht (BSG) und Honorarprofessor der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen, räumte beim MedCongress in Baden-Baden ein: Für einen Vertragsarzt ist die diesbezügliche Entscheidung der Kasseler Richter spontan schwer nachvollziehbar. „Wenn das Budget auch nach Ausmerzen…
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