Einmal entbunden - immer reden?
Frage von Dr. Günther Teufl,
praktischer Arzt,
Martinsried:
Sie berichteten vor einiger Zeit über einen Kollegen, dem von seiner privaten Krankenversicherung der begutachtenden Beratungsarzt nicht genannt wurde. Ich habe wegen der ausgeprägten Laienhaftigkeit vieler Anfragen ohnehin den Eindruck, dass gar nicht der Beratungsarzt nachfragt, sondern der Sachbearbeiter ärztliche Beteiligung nur vorschützt. Sind die bei Vertragsschluss erteilten Befreiungen von der Schweigepflicht überhaupt später noch gültig? Meines Wissens nach hat zudem der Bundesdatenschutzbeauftragte das Übersenden von Epikrisen als datenschutzwidrig eingestuft.
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