Einmal entbunden - immer reden?

Frage von Dr. Günther Teufl,
praktischer Arzt,
Martinsried:

Sie berichteten vor einiger Zeit über einen Kollegen, dem von seiner privaten Krankenversicherung der begutachtenden Beratungsarzt nicht genannt wurde. Ich habe wegen der ausgeprägten Laienhaftigkeit vieler Anfragen ohnehin den Eindruck, dass gar nicht der Beratungsarzt nachfragt, sondern der Sachbearbeiter ärztliche Beteiligung nur vorschützt. Sind die bei Vertragsschluss erteilten Befreiungen von der Schweigepflicht überhaupt später noch gültig? Meines Wissens nach hat zudem der Bundesdatenschutzbeauftragte das Übersenden von Epikrisen als datenschutzwidrig eingestuft.

Antwort von Prof. Dr. Gerhard H. Schlund,
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D.,
München:

Der Sachbearbeiter der Versicherungsgesellschaft bleibt stets federführend bei der Abrechnung von Arzt- und Krankenhausrechnungen des Privatversicherten. Der Gesellschaftsarzt wird von ihm lediglich beratend hinzugezogen. Auf diese Art der Sachbehandlung kann es zurückzuführen sein, dass ab und zu aus Anfragen des Sachbearbeiters an den behandelnden Arzt - für diesen - eine "ausgeprägte Laienhaftigkeit" spricht.

Solange der Versicherungsnehmer keine gegenteiligen Erklärungen abgibt, muss man in der Regel davon ausgehen, dass er sich noch immer an seine bei Vertragsabschluss einmal abgegebene…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.