Fieser Trick der KV oder gut gemeint?
Der Arzt hat einen Anspruch darauf, dass ihm sein RLV vier Wochen vor Quartalsbeginn mitgeteilt wird. Viele KVen schaffen das nicht und Anwälte sowie Berufsverbände empfehlen ihren Mandanten/Mitgliedern zu widersprechen, wenn der KV-Brief verspätet eintrudelt. Denn dann kann man erreichen, dass das bisherige RLV weiter gilt. Und das könnte ja höher sein, wie ein Blick auf die ersten beiden Bescheide zeigt.
Dr. jur. Horst Bartels, Justitiar der KV Nordrhein, nannte aber auf dem MedCongress durchaus nachvollziehbare Gründe, weshalb z.B. auch seine KV die Vier-Wochen-Frist nicht schafft. Wenn man die Frist um jeden Preis einhalten wolle, sei der Bescheid zwar pünktlich beim Arzt, aber er sei…
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