Finanzämter kürzen Ärzten willkürlich den abschreibbaren Praxiswert

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Wird die Praxis verkauft, geht die Zulassung – im Normalfall – gleich mit an den Nachfolger. Eigentlich eine unproblematische Sache. Wären da nicht die Finanzbehörden. Die ziehen den Praxisnachfolgern nämlich neuerdings für die Zulassung einen Betrag vom Praxiswert ab, den die Ärzte nicht mehr abschreiben können. Zu Unrecht, erklärt eine Steuerexpertin aus Mainz.

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