Haftet Stadt für ungestreute Straße?

Autor: Rolf Combach

Bei einem dringend angeforderten Hausbesuch landet der Praxis-Pkw wegen Glatteis im Graben. Ist es dann möglich, die Stadt, das Land oder die Gemeinde für den Schaden haftbar zu machen, wenn Straßen oder Wege nicht geräumt wurden?

Zuständig für den Winterdienst sind - je nach Streckenabschnitt - die Länder, Landkreise, Städte oder Gemeinden. Ärgerlich für die Autofahrer: Vater Staat kassiert zwar rigoros Kraftfahrzeugsteuern, die öffentliche Räum- und Streupflicht hat er aber auf ein Minimum beschränkt. So muss nach Auffassung des Bundesgerichtshofs außerhalb geschlossener Ortschaften - von Autobahnen abgesehen - nur an besonders gefährlichen Stellen gestreut werden (Az.: III ZR 14/88). Völlig verlassen ist der Autofahrer auf wenig befahrenen Straßen ohne überregionale Bedeutung: Dort ist unter Umständen überhaupt kein Winterdienst erforderlich, wie es das Oberlandesgericht München entschieden hat (Az.:1 U 3413/84).

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