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Zervikale Diskusläsion Hinweise auf die Genese in der Bildgebung oft eindeutig zu erkennen

Autor: Dr. Susanne Meinrenken

Posteriore Protrusio der Bandscheibe, die auf den Duralsack drückt und das Rückenmark moderat komprimiert. Posteriore Protrusio der Bandscheibe, die auf den Duralsack drückt und das Rückenmark moderat komprimiert. © Science Photo Library/Living Art Enterprises
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Meist stecken hinter einer zervikalen Diskusverletzung degenerative Prozesse. Wer rechtsmedizinisch beurteilen muss, ob es sich um eine unfallbedingte Bandscheibenläsion handelt, orientiert sich an der aktuellen Literatur.

Darin heißt es, dass ein Diskusprolaps als traumatische Folge­erkrankung in Betracht kommt, wenn die biomechanische Belastung hoch genug war, der Patient vorher keine Wirbelsäulenprobleme hatte und entsprechende Symptome sofort nach dem Unfall auftraten. Wie es um den Zusammenhang von Unfällen mit niedriger Geschwindigkeit und den Bandscheibentraumata steht, ist nicht endgültig geklärt

Experimentell ließen sich unter solchen Umständen Diskusdehnungsrisse nachweisen. Daher werteten Dr. Niklas Eckardt und Kollegen die Daten von Patienten aus, die man zwischen 2010 und 2021 in der Neurochirurgie des Klinikums Jena mit der Indikation traumatischer zervikaler Bandscheibenvorfall operiert hatte. Von 16 Operierten (mittleres Alter 70 Jahre) waren 14 gestürzt und zwei an Verkehrsunfällen beteiligt gewesen. Zwar wiesen nur zehn Patienten begleitende Frakturen auf, jedoch gab es bei allen radiologische Hinweise auf ein akutes Trauma sowie sensomotorische Defizite oder Schmerzen. Nach Analyse der Daten halten die Autoren eine Hyperextension der HWS als zugrunde liegenden Mechanismus bei den meisten Patienten für wahrscheinlich. Allerdings ließ sich dies nicht immer genau rekonstruieren. 

Wie die Autoren schließen, tragen Personen nach Niedriggeschwindigkeitsunfällen selten eine zervikale Diskusläsion davon. Vor allem ohne akute Traumata in der Bildgebung sind die Ursachen wahrscheinlich nicht traumatischer Natur. Allerdings muss jeder Fall individuell in einem multidisziplinären Team bewertet werden.

Quelle: Eckardt N et al. Rechtsmedizin 2023; DOI: 10.1007/s00194-023-00635-y