Höchstbeitrag für Kammer berappen?
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Unsere Rechtsordnung geht grundsätzlich davon aus, dass ein Bürger, der etwaige Rechtsbehelfe nicht innerhalb der darin genannten Fristen wahrnimmt, die Einspruchsmöglichkeit verliert. Dies dient dem Rechtsfrieden und sorgt dafür, dass eine Verwaltungsbehörde nicht noch nach Jahren längst abgeschlossene Sachverhalte neu aufrollen muss. Ein Beitragsbescheid wird deshalb bestandskräftig, wenn er nicht innerhalb der Rechtsbehelfsfrist angegriffen wird. Eine Fristversäumung kann allerdings geheilt werden, wenn der betreffende Arzt die Frist unverschuldet nicht einhalten konnte. Ihm ist dann eine Wiedereinsetzung in den…
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