Anzeige

Kein Verbot von Pseudotherapien bei Homosexualität

Autor: Maya Hüss

Bundesregierung vertraut auf Aufklärung und die bestehende Rechtslage. Bundesregierung vertraut auf Aufklärung und die bestehende Rechtslage. © fotolia/Rawpixel.com

Die Bundesregierung lehnt Pseudotherapien zur "Heilung" Homosexueller ab. Ein Verbot stellt sie aber (noch) nicht in Aussicht. Sie verweist auf Berufs-, Zivil- und Strafrecht.

Spätestens seit dem Jahr 1990, mit Streichung aus dem Diagnosekatalog der Weltgesundheitsorganisation, ist klar, dass Homosexualität keine Krankheit darstellt. Dennoch gibt es in Deutschland Leute, die behaupten, sie könnten Menschen mit dieser "Diagnose" heilen. Ob Organisationen, wie sie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Anfrage an die Bundesregierung erwähnen, das tun, ist dieser "unbekannt".

Die Regierung verweist auf wissenschaftliche Belege, wonach solche Pseudotherapien negative Folgen wie Depression, Isolisation und eine erhöhte Suizidalität haben können. Homosexualität bedürfe keiner Behandlung.

Staat und Verbände werben für mehr Toleranz

Jeder Arzt habe die Pflicht…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.