Muss ich Schweinegrippe-Patienten behandeln?
Prof. Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers,
Fachanwalt für Medizinrecht,
Facharzt für Allgemeinmedizin,
München:
Die Zulassung als Vertragsarzt bewirkt die Verpflichtung, Kassenpatienten im Rahmen des Sicherstellungsauftrages zu behandeln. Der Vertargsarzt darf deren Behandlung nur in begründeten Fällen – also nicht willkürlich – ablehnen, da er sich sonst der Verletzung seiner Pflichten als Vertragsarzt schuldig machen kann (§ 13 Abs. 7 Bundesmantelvertrag-Ärzte). Nach der Kommentarliteratur und der Rechtsprechung kommen als Gründe für eine Weigerung insbesondere in Betracht: Nichtbefolgung ärztlicher Anordnung, Überlastung des Arztes, erstrebte, systematische fachfremde Behandlung,…
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