Muss ich Vorwurf des Kunstfehlers hinnehmen?
Prof. Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers,
Fachanwalt für Medizinrecht,
Facharzt für Allgemeinmedizin,
München:
Sie schildern den Fall, dass Ihre ärztliche Tätigkeit auf der Internetseite von Google von Patienten unter anderem auch negativ bewertet wird. Hierunter befinden sich Bewertungen, welche Ihnen einen Kunstfehler vorwerfen. Sie fragen, ob Sie sich gegen diese unwahre Behauptung zur Wehr setzen können.
Dieses ist im Ergebnis zu bejahen. Das Unternehmen Google ist Verbreiter der Meinungsäußerungen der Patienten. Über die Internetplattform von Google werden die Kommentare der Patienten anderen Personen zugänglich gemacht und können abgerufen werden.
Ausgehend von dem kürzlich erfolgten…
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