Nachbehandlungen nach stationärer Op. - wie abrechnen?

Autor: Dr. Gerhard Bawidamann, Foto: thinkstock

Sind Nachbehandlungen nach einer stationärer Op. Aufgabe des Krankenhauses? Darf der Hausarzt diese Leistung nach GOÄ abrechnen?

Ein Facharzt für Allgemeinmedizin fragt:

Oft kommen Patienten nach stationärer Op. zur Nachbehandlung (z.B. Verbandswechsel, Fäden ziehen) in die Praxis. Ist dies nicht poststatio­näre Aufgabe des Krankenhauses? Können wir die Leistungen nach GOÄ oder EBM abrechnen?

Dr. Gerhard Bawidamann, Facharzt für Allgemeinmedizin, Nittendorf:

Ein Patient, der im Anschluss an eine Operation zur Nachbehandlung in der Praxis erscheint, löst auf jeden Fall die Ordinationsgebühr aus (03110, 03111, 03112 – je nach Lebensalter).

Wurde die Op. ambulant oder bei einem Belegarzt durchgeführt, kann (auf Überweisung des Operateurs) die Nachbehandlung nach der EBM-Nr. 31600 angesetzt werden.

Nach einer…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.