Neue Masche dubioser Adressbuch-Anbieter
Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit, rät in einer Pressemitteilung dazu, bei Eintrags-Offerten als Erstes einen Blick in das Impressum zu werfen. „Wenn der Firmensitz im Ausland, beispielsweise auf den Seychellen oder in Rumänien liegt, sollte man hellhörig werden.“ Ist nur ein unzureichendes oder gar kein Impressum vorhanden, sollten Ärzte generell gar nicht reagieren.
Bloß nicht bezahlen
Falls Ärzte ungerechtfertigte Rechnungen erhalten, sollten sie auf keinen Fall bezahlen, so die Stiftung Gesundheit. Das Geld zurückzubekommen, könne beschwerlich sein. So habe die Stiftung Gesundheit in Zusammenarbeit mit dem Verein der Medizinrechtsanwälte e.V. erfolgreich gegen einen…
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