Ohne Entschädigung keine Strafe
Frage Dr. B aus M.:
Ich bin in einer Gemeinschaftspraxis einer Großstadt (ohne Beteiligung am Praxisvermögen) tätig. Jetzt möchte ich mich 2,5 km entfernt niederlassen. Ist die von mir unterschriebene Konkurrenzschutzklausel rechtskräftig, nach der ich nicht in einem Umkreis von 3 km Luftlinie in ärztlicher Praxis tätig werden darf. Für den Fall der Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe von 75.000 Euro vereinbart.
Antwort von Udo H. Cramer, Rechtsanwalt, Diplomkaufmann, München:
Zunächst einmal ist die Frage, ob eine sog. Nullbeteiligungspartnerschaft mit den vertragsärztlichen Vorschriften in Einklang zu bringen ist, höchstrichterlich ungeklärt. Für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren…
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