Patienten müssen robuster werden
Altarzneimittel und solche mit Patentschutz bekommen einen einheitlichen Festbetrag. Aber keine Arzneimittelfirma, deren Zentrale z.B. in Japan oder den USA sitzt, ist verpflichtet, ihren Verkaufspreis dem Preisdiktat der hiesigen Krankenkassen anzupassen. Täten sie es, liefen sie Gefahr, dass die deutschen Billigarzneimittel in die hochpreisigen Heimatländer reimportiert werden. Die verordnenden Ärzte und ihre Patienten haben es also künftig mit Problemen zu tun, die bisher selten waren. Patienten müssen künftig für viele Verordnungen Zuzahlungen leisten, die nicht auf die Härtefallgrenzen von 2 % der Einkünfte angerechnet werden. Es gibt zwar viele Patienten, denen objektiv messbar durch…
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