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Polizeiverwaltung muss ärztliche Leistungen zahlen

Autor: Guido Maximilian Broglie, Foto: BilderBox.com

Leistungen, die auf Anforderung der Polizei vom Arzt geleistet werden, müssen bezahlt werden. Auch wenn auf den Formularen keine Abrechnungsmöglichkeit vorhanden ist.

Ein Facharzt für Allgemein- und Sportmedizin fragt:

Im kassenärztlichen Hausbesuchsdienst außerhalb der üblichen Sprechzeiten kommen auch Anforderungen der Polizeireviere zu Blutentnahmen. Die Abrechnung erfolgt auf einem Vordruck der Polizeiverwaltung. Allerdings weigert sich die Polizeiverwaltung, zusätzlich angeforderte Untersuchungen bzw. Beurteilungen zur Arresttauglichkeit zu bezahlen und verweist auf die fehlende Abrechnungsmöglichkeit auf dem Formular. Ist es möglich, eine gesonderte Rechnung zu erstellen?

Maximilian Guido Broglie, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Sozialrecht:

Der Arzt hat für ärztliche Leistungen, die von Polizeibehörden angefordert…

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