Praxisräume vorzeitig kündigen?
Antwort von Wolfgang Diede,
Rechtsanwalt, Wiesbaden:
Wenn ein Mietshaus unter Zwangsverwaltung gestellt wird, bedeutet dies, dass die Gläubiger des Eigentümers die Mieteinnahmen zur Befriedigung ihrer Forderung haben beschlagnahmen lassen. Es wird regelmäßig ein Zwangsverwalter eingesetzt, der für die Dauer der Beschlagnahmung in die Rechte und Pflichten aus den Mietverträgen in vollem Umfang eintritt. Es ändert sich somit für den Mieter nichts mit Ausnahme des Ansprechpartners. Wichtig ist in diesem Zusammenhang lediglich, dass der Mieter im Falle einer Zwangsverwaltung schuldbefreiend nur an den Zwangsverwalter zahlen kann.
In der Praxis hat dies für den Mieter überwiegend nur Nachteile,…
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