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Psychosomatische Behandlung - Wie mit der PKV abrechnen?
Eine Fachärztin für Innere Medizin fragt:
Ich bin als Internistin hausärztlich tätig. Zudem verfüge ich über die Qualifikation „Psychosomatische Grundversorgung“ und habe seitens der KV die Abrechnungserlaubnis für die EBM-Ziffern 35110 (Verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen) und 35100 (Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände).
Wie kann ich diese Leistungen analog bei Privatpatienten abrechnen? Mit der GOÄ-Nr. 804? Muss ich das in der Rechnung besonders begründen und auf meine Qualifikation sowie hausärztliche Tätigkeit hinweisen?
Dr. Gerd W. Zimmermann, Facharzt für Allgemeinmedizin, Hofheim:
Die korrespondierende…
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