Sicherheit geht vor Kosten

Autor: REI

Auch wenn Politik und Kassen aus Kosten­gründen eine Off-label-Behandlung oder die Auseinzelung von Dosen des zugelassenen First-line-Medikaments bei der feuchten altersbedingten Makuladegeneration (AMD) dulden – der Arzt haftet bei schuldhafter Nichteinhaltung des Standards gegenüber dem Patienten.

Die Sicherheit des Patienten muss Vorrang vor den Kosten haben, antwortete die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Marion Caspers-Merk (SPD) auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Frank Spieth (Die Linke). Ob die Entnahme von Teilmengen eines Arzneimittels eine nicht sachgerechte Applikation darstelle, müsse im Einzelfall geprüft werden. Unabhängig davon könne aber auch die „unzureichende ärztliche Aufklärung“ des Patienten über die beabsichtigte Therapie Schadenersatzansprüche begründen.

Obwohl für einen Off-label-Use keine medizinische Notwendigkeit besteht und die Kriterien des Bundessozialgerichts nicht erfüllt werden, legen Verträge einiger Kassen mit…

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