So fließt ab nächsten Monat das Labor-Geld
Ab 1. Oktober müssen in Laborgemeinschaften (LG) zusammengeschlossene Vertragsärzte ihre dort durchgeführten Laborleistungen direkt mit der am Sitz der LG zuständigen KV unter Angabe der Betriebsstättennummer der anfordernden Praxis, der Betriebsstättennummer der LG und der Arztnummer des anfordernden Arztes abrechnen. Die LG muss dieser KV bis zum Ablauf von vier Monaten nach Abschluss ihres Geschäftsjahres eine Gewinn- und-Verlust-Rechnung vorlegen, die auf die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbrachten Laborleistungen bezogen ist. Es sind Angaben zu machen zur Aufschlüsselung der Personalkosten, zur Größe der Betriebsstätte (in m²) und zur Zahl und Art der eingesetzten…
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