So wird er wasserdicht
Antwort von Dr. Edgar Weiler
Rechtsanwalt
Bad Schwalbach:
Die einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag bietet sich vor allem dann an, wenn im Prinzip beide Parteien mehr oder weniger zu dem Schluß gekommen sind, daß das Arbeitsverhältnis aus verschiedenen Gründen eigentlich nicht weiter fortgeführt werden soll. Diese Situation liegt nicht selten bei Arzthelferinnen vor, die nach Beendigung ihres dreijährigen Erziehungsurlaubes nun wieder Anspruch auf ihren ursprünglichen Arbeitsplatz haben. Die dreijährige Abstinenz vom Arbeitsplatz führt doch häufig zu einer Umorientierung sowohl beim Arzt als auch bei der Arzthelferin. Insofern ist sicherlich davon…
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