Steigt die Regressgefahr?
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Bei Arzneimittelregressen muss unterschieden werden zwischen der Einzelfallprüfung und der Pauschalprüfung.
Die Einzelfallprüfung kommt in der Praxis äußerst selten vor. Sollte der Arzt von einer solchen Einzelfallprüfung betroffen sein, und der Prüfungsausschuss die wiederholte Verordnung des Medikaments beanstande, kann sich der Arzt darauf berufen, dass der Patient das zunächst verordnete Medikament verloren hat und deshalb eine erneute Verordnung notwendig wurde. Dies dürfte den Regress in diesem Einzelfall verhindern.
In der Regel werden aber nur Pauschalprüfungen der Arzneimittelverordnungen vorgenommen. Im…
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