Leichenschau Todesursache im Totenschein: Kausalkette statt Mutmaßungen!
Eine Leichenschau hat nach den Bestattungsgesetzen der Länder "unverzüglich" stattzufinden. Dies bedeutet aber kein sofortiges Handeln, sondern juristisch betrachtet: Die Begutachtung hat "ohne schuldhaftes Zögern" zu erfolgen [1] – ein alsbaldiges Handeln muss aus ärztlicher Sicht subjektiv zumutbar sein. Eine eventuell gerade durchgeführte Behandlung kann also durchaus abgeschlossen werden. Zumindest bleibt die Leichenschau damit einigermaßen disponibel (Ausnahmen: Polizei vor Ort, Unfalltod etc.). Vorsicht ist bei Verzögerungen geboten, vor allem in unklaren Situationen: Ärzt:innen dürften nach Ansicht von Gerichten "die Feststellung des Todes (…) nicht einem Laien überlassen" [8]. Nach…
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