Leichenschau Übersehene Befunde
Die ärztliche Leichenschau gilt als der letzte Dienst des Arztes am Patienten. Ihr Ziel liegt in der Feststellung des Todes, des Todeszeitpunktes, der Todesursache und der Todesart. Zu Fehlern bei der Durchführung der Leichenschau kommt es häufig durch falsch verstandene Rücksichtnahme auf Angehörige. Das führt dazu, dass eine gewisse Anzahl nicht natürlicher Tode verkannt wird [3].
In Mecklenburg-Vorpommern besteht entsprechend § 12 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen eine gesetzliche Pflicht, dass jeder Verstorbene, der einer Feuerbestattung zugeführt werden soll, eine zweite ärztliche Leichenschau erhalten muss. Diese soll durch einen vom Gesundheitsamt…
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