Werden wir über einen Kamm geschoren?
Antwort von Gustav-Adolf Hahn,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Hamburg:
Der anfragende Arzt ist mit seiner Auffassung nicht im Recht. Zunächst weist die KV zutreffend darauf hin, dass die Verwaltung der KV gar keine grundsätzliche, die Prüfungsgremien bindende Entscheidung dahin gehend treffen kann, für ihn eine verfeinerte Vergleichsgruppe zu bilden oder bestimmte Praxisbesonderheiten anzuerkennen. Die Prüfungsgremien sind zwar organisatorisch der KV angegliedert, aber als gemischte, von Ärzten und Krankenkassen paritätisch besetzte Ausschüsse von der KV unabhängig und nicht weisungsgebunden.
Richtig ist, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die Prüfungsgremien verpflichtet…
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