Wie komme ich an mein Honorar?

Frage von Dr. Klaus-Detlev Jost,
Facharzt f. Allgemeinmedizin,
Ottobrunn:

Meine Kostenerstattungs-Patientin hat die Kasse ermächtigt, das Honorar auf mein Konto zu überweisen. Dabei gibt es Probleme: Eine von der Kasse beauftragte Firma rechnet die GOÄ-Rechnung in den EBM um. Dabei werden Leistungen mit erhöhtem Zeitaufwand falsch berechnet. Ein höherer Steigerungsfaktor als 1,0 mit Begründung (erheblicher Aufwand über 30 Min.) bei der 3 (GOÄ) wird z.B. nur als EBM-Nr. 10 umgesetzt und nicht als 10+18 EBM. Meine Bitte, einen Kontakt mit der "Umrechnungsfirma" herzustellen, wurde abgelehnt. "Das geht Sie nichts an" (Originalzitat). "Das Mitglied soll Widerspruch einlegen!" Welche Möglichkeiten gibt es für mich?

Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:

Im Falle der Kostenerstattung steht der Arzt in Vertragsbeziehungen zum Patienten. Es ist grundsätzlich Sache des Patienten, die Rechnung des Arztes zur Erstattung bei seiner Krankenkasse einzureichen und sich im Falle unzureichender Erstattung mit der Krankenkasse auseinander zu setzen. Der Arzt selbst hat dabei keine eigenen Möglichkeiten, die Krankenkasse zur Zahlung zu bewegen. Er muss sich an den Patienten wegen seiner Honorarrechnung wenden. Ob sich ein Patient gegen eine unzureichende Kostenerstattung zur Wehr setzt, ist allein Sache des Patienten. Der Arzt kann aber den Patienten bei seiner Auseinandersetzung…

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