Wie komme ich an mein Honorar?
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Im Falle der Kostenerstattung steht der Arzt in Vertragsbeziehungen zum Patienten. Es ist grundsätzlich Sache des Patienten, die Rechnung des Arztes zur Erstattung bei seiner Krankenkasse einzureichen und sich im Falle unzureichender Erstattung mit der Krankenkasse auseinander zu setzen. Der Arzt selbst hat dabei keine eigenen Möglichkeiten, die Krankenkasse zur Zahlung zu bewegen. Er muss sich an den Patienten wegen seiner Honorarrechnung wenden. Ob sich ein Patient gegen eine unzureichende Kostenerstattung zur Wehr setzt, ist allein Sache des Patienten. Der Arzt kann aber den Patienten bei seiner Auseinandersetzung…
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