800er-Ziffern für Hausärzte verboten?

Frage von Dr. Gudrun Wismann-Focke,

 

Ärztin für Allgemeinmedizin,

 

Münster:
Eine Berufsgenossenschaft (BG) lehnt die Erstattung der Ziffer 826 der UV-GOÄ (gezielte neurologische Gleichgewichtsprüfung) ab. Die Nrn. 800 ff. seien nur berechnungsfähig für Neurologen, Psychiater, Psychotherapeuten.

Antwort von Dr. Gerhard Bawidamann,

Arzt für Allgemeinmedizin,

Nittendorf:
Die Aussage der BG ist unzutreffend. Der Ausschluss ist explizit nur bei der Ziffer 800, der neurologischen Untersuchung, aufgeführt, die nur von Nervenärzten, Neurologen und Neurochirurgen angesetzt werden darf. Bei den übrigen "Neuroziffern" findet sich keine derartige Einschränkung, auch nicht in allgemeinen Bestimmungen. Also spricht nichts gegen die Erbringung der Leistung nach Nr. 826, die laut BG von Psychotherapeuten abgerechnet werden dürfte, nicht aber vom Allgemeinarzt, der von einer neurologischen Untersuchung sicherlich im Rahmen seiner Aus- und Weiterbildung mehr mitbekommen hat als z.B. ein…

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