800er-Ziffern für Hausärzte verboten?
Antwort von Dr. Gerhard Bawidamann,
Arzt für Allgemeinmedizin,
Nittendorf:
Die Aussage der BG ist unzutreffend. Der Ausschluss ist explizit nur bei der Ziffer 800, der neurologischen Untersuchung, aufgeführt, die nur von Nervenärzten, Neurologen und Neurochirurgen angesetzt werden darf. Bei den übrigen "Neuroziffern" findet sich keine derartige Einschränkung, auch nicht in allgemeinen Bestimmungen. Also spricht nichts gegen die Erbringung der Leistung nach Nr. 826, die laut BG von Psychotherapeuten abgerechnet werden dürfte, nicht aber vom Allgemeinarzt, der von einer neurologischen Untersuchung sicherlich im Rahmen seiner Aus- und Weiterbildung mehr mitbekommen hat als z.B. ein…
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