Ab 2015 erstmals ein Grenzwert für kleinste Partikel
Die EU-Staaten werden verpflichtet, ihre Netze von Messstellen nachzurüsten und auszubauen. Die bereits geltenden Grenzwerte für gröberen Feinstaub bis zu zehn Tausendstel Millimeter (PM 10) sollen beibehalten werden.
Für Kleinstpartikel, die in Lungen und Bronchien eindringen und daher besonders gesundheitsschädlich sind, soll ab 2015 ein Grenzwert von 25 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel eingeführt werden. In Wohngebieten soll der durchschnittliche Ausstoß auf 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft begrenzt werden. Ab 2020 gilt dieser strengere Grenzwert von 20 Mikrogramm dann überall. Registriert werden diese Werte an allen Feinstaub-Messstationen - in Deutschland sind dies…
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