Aber ich kann sie nicht mehr brauchen!

Frage von Dr. Rüdiger Lorentzen, Kinderarzt, Hannover:
In meiner Praxis werden in diesem Jahr drei Arzthelferinnen ihren Erziehungsurlaub beenden. Eine Helferin hat selbst gekündigt, zwei wollen jedoch wieder arbeiten. Das Praxisteam (zwei Vollkräfte, eine Halbtagskraft und eine 630-DM-Kraft) ist eingespielt. Ein personeller Zuwachs ist weder vom Arbeitsanfall nötig (Stichwort Überbesetzung) noch finanziell tragbar. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, da ich mich mit dem Gedanken der Kündigung der "Wiedereinsteigerinnen" trage?

Antwort von Dr. Edgar Weiler, Rechtsanwalt, Bad Schwalbach:
Während des Erziehungsurlaubes kann einer Helferin nicht gekündigt werden (§18 Bundeserziehungsgeldgesetz), auch wenn sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiterbeschäftigt werden kann. Möglich ist während des Erziehungsurlaubes allerdings ein einvernehmlicher Aufhebungsvertrag, der unter Berücksichtigung und unter Erläuterung der wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers auch schon zum Ende des Erziehungsurlaubes abgeschlossen werden kann.

Die "Wiedereinsteigerinnen" können erst nach Beendigung des Erziehungsurlaubes unter Beachtung der Kündigungsfristen sowie, weil die tarifvertraglichen Regelungen…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.