Abgesenkter Steigerungssatz?

Gemeinschaftspraxis

Peter Roderer, prakt. Arzt,

Dr. Gerd Riedel,

Facharzt für Allgemeinmedizin,

Geiselhöring:

 

Uns wurde von der Postbeamtenkrankenkasse B die Berechnung des EKGs, GOÄ-Nummer 651, auf den 1,5-fachen Satz gekürzt mit der Begründung, dies sei keine ärztliche, sondern eine medizinisch-technische Leistung. Unseres Erachtens ist das EKG durch die Interpretation eine ärztliche Leistung – sonst wäre ja alles „medizinisch-technisch“.

Dr. Gerhard Bawidamann,
Arzt für Allgemeinmedizin,
Nittendorf:

Natürlich ließe sich diskutieren, ob beim EKG die ärztliche Leistung des Auswertens und Ziehens von Konsequenzen im Vordergrund steht oder die technische Durchführung, die in der Regel von einer MFA geleistet wird. Aber eine solche Diskussion ist akademisch, denn festgelegt ist in der GOÄ ein niedrigerer Steigerungssatz für die Ziffer 651 (1,8-fach) als bei persönlicher ärztlicher Leistung (bis 2,3-fach). Bei der Post B sind diese Sätze etwas niedriger.


Detmar Ahlgrimm,
Ressortleiter Wirtschaft,
Redaktion Medical Tribune:


Bei den Postbeamten B besteht im Unterschied zu den Postbeamten A (die über Chipkarte und KV abgerechnet…

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