Abgesenkter Steigerungssatz?
Dr. Gerhard Bawidamann,
Arzt für Allgemeinmedizin,
Nittendorf:
Natürlich ließe sich diskutieren, ob beim EKG die ärztliche Leistung des Auswertens und Ziehens von Konsequenzen im Vordergrund steht oder die technische Durchführung, die in der Regel von einer MFA geleistet wird. Aber eine solche Diskussion ist akademisch, denn festgelegt ist in der GOÄ ein niedrigerer Steigerungssatz für die Ziffer 651 (1,8-fach) als bei persönlicher ärztlicher Leistung (bis 2,3-fach). Bei der Post B sind diese Sätze etwas niedriger.
Detmar Ahlgrimm,
Ressortleiter Wirtschaft,
Redaktion Medical Tribune:
Bei den Postbeamten B besteht im Unterschied zu den Postbeamten A (die über Chipkarte und KV abgerechnet…
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