Abrechnung begründen?
Antwort von Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers,
Rechtsanwalt und Arzt,
München:
Wird ein GKV-Patient zu einem Arzt zur Durchführung der präoperativen Maßnahmen (EKG, Labor etc.) geschickt, so muss der Arzt eine Diagnose angeben, um abrechnen zu können. Diese richtet sich nach der bevorstehenden Operation und muss dem Arzt vom Zuweiser oder Patienten mitgeteilt werden. Die für den Arzt oft fachfremde Diagnose ist zusammen mit dem Zusatz "operationsvorbereitende Maßnahmen" als Angabe für die Abrechnung ausreichend. Sie darf jedoch nicht fehlen! Der Zusatz "operationsvorbereitende Maßnahmen" stellt klar, dass keine fachfremde Leistung abgerechnet wird.
Auf keinen Fall dürfen die präoperativen…
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