Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes treten heute in Kraft

Autor: DHPV*, Foto BilderBox

Ärztinnen und Ärzte dürfen unter besonderen Bedingungen Schwerstkranken in Notsituationen, z.B. am Wochenende Schmerzmittel überlassen. Durch Änderungen des Betäubingmittelgesetzes ist dies ab dem 26. Okober 2012 möglich.

Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband begrüßt die Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes, die heute in Kraft treten. Durch diese Änderungen wird die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen mit Schmerzmedikamenten deutlich verbessert werden.

Betäubungsmitel zur Überbrückung vom Arzt erhalten

"Wir freuen uns, dass der Erfolg nach langen und intensiven Gesprächen gemeinsam mit unseren Partnern und dem Bundesgesundheitsministerium erreicht werden konnte“, so Marlene Rupprecht, MdB, Vorstandsvorsitzende des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV), anlässlich des Inkrafttreten der Änderungen betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften.

Bedarfsgerechte Versorgung mit…

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