Ärzte blechen mehr für Steuerberater
Typisches Beispiel ist die so genannte „Plausibilitätsbeurteilung“, die durch den Steuerberater erfolgt und worauf Bankinstitute oft bestehen. Ein vom Steuerberater erstellter Jahresabschluss mit einer solchen Plausibilitätsbeurteilung erfordert neben den Erstellungsarbeiten sachdienliche Befragungen und analytische Prüfungshandlungen. Sie sollten zur Feststellung führen, dass keine Punkte bekannt geworden sind, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der Bestandsnachweise sprechen.
Für den Praxisinhaber wird‘s teuer
Ebenfalls gefordert wird die Erstellung des Jahresabschlusses „mit umfassenden Prüfungshandlungen“, bei der sich der Steuerberater von der Ordnungsmäßigkeit der…
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