Ärzte müssen Frauen beraten
Ab 2010 besteht eine ärztliche Beratungspflicht, wenn das Ungeborene behindert ist. Der Arzt muss die Frau verständlich und ergebnisoffen beraten. Dabei soll er auch Kollegen hinzuziehen, die auf die betreffende Gesundheitsschädigung bei Kindern spezialisiert sind. Zudem hat die Frau Anspruch auf eine weiter gehende psychosoziale Beratung und die Vermittlung an Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen.
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