Ärzte müssen Frauen beraten

Autor: afp

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat die vom Bundestag beschlossene Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes für Abtreibungen nach der 12. Schwangerschaftswoche begrüßt. Bessere Beratung und eine dreitägige Bedenkzeit bis zur Entscheidung über einen möglichen Abbruch seien „eine wirkliche Hilfe“ für Schwangere.

 

Ab 2010 besteht eine ärztliche Beratungspflicht, wenn das Ungeborene behindert ist. Der Arzt muss die Frau verständlich und ergebnisoffen beraten. Dabei soll er auch Kollegen hinzuziehen, die auf die betreffende Gesundheitsschädigung bei Kindern spezialisiert sind. Zudem hat die Frau Anspruch auf eine weiter gehende psychosoziale Beratung und die Vermittlung an Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen.

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