"Ärzte müssen sich verweigern"
Zufügung von großen Schmerzen "unter ärztlicher Aufsicht" wurde dem Kidnapper von Jakob von Metzler, Magnus G., am 1. Oktober 2002 im Polizeipräsidium Frankfurt am Main angedroht. Diese Anweisung an die Polizeibeamten - nach geltendem Recht ein "Verbrechen" - kam von höchster Stelle, vom stellvertretenden Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner. Der Beamte begründet sein rechtswidriges Verhalten damit, dass die Polizei "alles" tun müsse, "um weitere Schäden zu vermeiden". Daschner hatte vermutet, dass der entführte Knabe in Lebensgefahr sei und wollte den Aufenthaltsort um jeden Preis erfahren - tatsächlich war das Kind zu diesem Zeitpunkt bereits tot.
Ungeachtet des Einzelfalls dürfen sich…
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