Ärzte müssen wieder tiefer in die Tasche greifen
Angefangen hat der Streit um den niedrigeren Umlagesatz für kleinere Unternehmer, zu denen auch Arztpraxen zählen, vor wenigen Monaten. Die Gmünder Ersatzkasse (GEK) war es, die den Arbeitgebern eine „arbeitgeberfreundlichere“ Variante des neuen Aufwendungsausgleichsgesetzes bieten wollte (MT berichtete in Nr.16/2006). Nach diesem neuen Gesetz, das seit Januar 2006 gilt, zahlen die Kassen nämlich – gegen eine Umlage – das Gehalt Ihrer kranken Helferin ab dem ersten Krankheitstag weiter, sofern die Praxis nicht mehr als 30 Mitarbeiter hat. Erstattungsfähig sind laut Gesetz bis zu 80 % des Bruttogehalts. Finanziert wird die Erstattung über die bereits erwähnte Umlage, die der Arbeitgeber an…
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