Ärztin in Weiterbildung erstreitet unbefristeten Arbeitsvertrag
Eine Fachärztin für innere Medizin wollte eine Weiterbildung absolvieren, um die Schwerpunktbezeichnung Gastroenterologie führen zu dürfen. Dazu schloss sie mit einem Krankenhaus einen befristeten Arbeitsvertrag über zwei Jahre.
Im Verlauf dieser Zeit kam es zu Unstimmigkeiten mit der Leitung: Die Ärztin warf dem Chefarzt des Krankenhauses vor, dass sie aufgrund der Dienstplangestaltung nicht dazu komme, die erforderlichen Weiterbildungsinhalte zu erwerben. Der Chefarzt wiederum meinte, sie setze falsche Schwerpunkte und kümmere sich nicht selbst um ihre Weiterbildung.
Nach zwei Jahren bat die Ärztin darum, ihren befristeten Vertrag zu verlängern. Das aber lehnte das Krankenhaus ab. Die…
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