Akupunktur trotz HzV mit KV abgerechnet - Strafanzeige!
Der Hintergrund: Ein Arzt nimmt am bayerischen Hausärztevertrag mit der AOK teil. In diesem Vertrag sind Akupunktur-Leistungen im EBM-Ziffernkranz enthalten. Für jeden eingeschriebenen AOK-Patienten gibt es automatisch einen Zuschlag von 3 Euro.
Dieser Sachverhalt war Kollege Pöller jedoch nicht gegenwärtig, da er schon lange Akupunkturen über die KV Bayerns abrechnet und im täglichen Stress so beibehielt. Seit 2010 kam ein Betrag von 20 000 Euro zusammen.
„Ich habe den Sachverhalt bei der Kriminalpolizei zugegeben“, sagt der Arzt. Dabei habe er aber auch erklärt, dass er nicht vorsätzlich, sondern schlichtweg aus Unkenntnis falsch abgerechnet habe. Der Staatsanwalt muss nun entscheiden,…
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