Alternative Medizin beginnt, wo die Schulmedizin Grenzen hat

Autor: Karl H. Brückner

Mit einem für manchen Schwerkranken vielleicht lebenswichtigen Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht den Weg frei gemacht für neue oder alternative Behandlungsmethoden: Wenn es um Leben und Tod geht und die Schulmedizin am Ende ihres Lateins ist, müssen die gesetzlichen Krankenversicherungen im Einzelfall auch für Therapien von Ärzten aufkommen, die nicht allgemein von der Zunft der Mediziner anerkannt sind, aber zumindest Linderung des Krankheitsverlaufs versprechen.

Der 18-jährige Oberschüler Carsten Bürger* aus Niedersachsen kann sich seit über fünf Jahren nur noch mit dem Rollstuhl eigenständig fortbewegen. Bereits seit 1992 befindet er sich in ärztlicher Behandlung, weil er an der Duchenne’schen Muskeldystrophie leidet. Das seltene chronische Leiden prägt bereits die ersten Lebensjahre, der Verlauf ist fortschreitend. Die Krankheit manifestiert sich in Wirbelsäulendeformierungen, Funktions- und Bewegungseinschränkungen von Gelenken sowie in Herzmuskelerkrankungen. Die Lebenserwartung ist stark verkürzt. Üblicherweise erfolgt nur eine Behandlung der akuten Beschwerden. Denn bislang gibt es keine wissenschaftlich anerkannte Therapie, die eine Heilung…

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