EBM Angepasste Ziffern erweitern Einsatzmöglichkeiten – sind aber nicht immer Mittel der Wahl

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Die Staging-Untersuchung kann nun auch zweimal im Behandlungsfall abgerechnet werden. Die Staging-Untersuchung kann nun auch zweimal im Behandlungsfall abgerechnet werden. © NIKCOA – stock.adobe.com

Untersuchungen mittels Positronenemissionstomographie/Computertomographie bei Hodgkin-Lymphomen bei Erwachsenen sowie bei malignen Lymphomen bei Kindern und Jugendlichen können künftig häufiger berechnet werden. Auch eine Anpassung der Abbildung der intravenösen Infusionstherapie mit Immunglobulinen wurde beschlossen.

Die Gebührenordnungsposition 02101 des EBM wurde zum 1. April 2022 um einen obligaten Spiegelstrich erweitert. Damit können künftig Infusionstherapien mit Immunglobulinen bei einer Dauer von mind. 60 Minuten nach dieser Leistung berechnet werden. 

Bisher war das nur bei einer Behandlung mit Zytostatika, Virustatika, Antimykotika oder Antibiotika bei konsumierender Erkrankung wie fortgeschrittenem Malignom oder AIDS oder einer intraperitonealen bzw. intrapleuralen Infusionstherapie bei konsumierender Erkrankung wie z.B. fortgeschrittenem ­Malignom möglich. 

Die GOP 02101 EBM wird mit 18,59 Euro extrabudgetär vergütet. Das Institut des Bewertungsausschusses wurde allerdings beauftragt, die…

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