Anspruch auf Honorar gefährdet
Ein Zahnarzt verklagte seinen nicht zahlenden Patienten auf Zahlung des Honorars (ca. 7500 Euro). Dieser entgegnete, er sei nicht richtig aufgeklärt worden. Deshalb sei die Behandlung rechtswidrig gewesen und der Honoraranspruch entfalle. Zudem verlangte der Patient Schadensersatz, weil die Behandlung fehlerhaft gewesen sei.
Mindestens müssten die Schadensersatzansprüche mit dem Honoraranspruch verrechnet werden (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17.4.2012, Az.: 1 BvR 3071/10). Der Sachverhalt ist im Kern auf die ärztliche Behandlung übertragbar.
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