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AOK und KV wollen gemeinsam viel tun

Autor: kol

KV und AOK in Brandenburg wollen mit einem cleveren Schachzug die Integrierte Versorgung (IV) gemeinsam vorantreiben. Das wurde jetzt vertraglich fixiert.

Es ist gewissermaßen eine legale Umgehung des Gesetzes, denn eigentlich sind die KVen bei IV-Verträgen nach § 140 a – d SGB V nicht als Vertragspartner vorgesehen. „Innovative Gesundheitsversorgung Brandenburg“ (IgiB) heißt die Anfang September gestartete Arbeitsgemeinschaft (Arge) nach § 219 SGB V. „In der Industrie nennt man es Joint Venture. Wir streben etwas Ähnliches an“, sagt KV-Chef Dr. Hans-Joachim Helming. Die demografische Entwicklung im Land Brandenburg rufe schon heute kaum noch zu deckende Defizite in der medizinischen Versorgung hervor.

Wie der AOK-Vorsitzende Frank Michalak erklärte, gibt es bereits gute gemeinsame Kooperationen. Als Beispiel nannte er den Verein „Integrierte…

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